ich glaub, das gehört noch hier rein
quelle: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum5.html
ZitatAlles anzeigenDas Gericht hat entschieden
Datum: Mittwoch, 16. November 2005
Vor 5 Monaten und 3 Tagen, am Montag, den 13.06.2005, erhielt Patrick Albers, Webmaster und Foren-Administrator von Ironsport.de, eine Abmahnung, die im deutschsprachigen Internet für einigen Wirbel sorgen sollte:
Klage gegen Internet-Forum
Gespräch mit gegnerischem Rechtsanwalt erfolglos
Keine Reaktion des gegnerischen Rechtsanwalts
Forenbetreiber erhebt Gegenklage
Gestern, am Dienstag, den 15.11.2005, fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg statt. Vertreten wurde Patrick Albers von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr in Hamburg. Der gegnerische Rechtsanwalt zeigte zwar die Vertretung seines Mandanten an, er sah sich jedoch außer Stande den Standpunkt seines Mandanten zu erklären, da er gar nicht erst vor Gericht erschien, was aber bereits im Vorfeld von ihm ankündigt wurde. Doch auch ohne die Anwesenheit der Gegenseite war es dem Gericht möglich eine Entscheidung zu treffen. Es erging ein so genanntes Versäumnisurteil:
Das Gericht hat festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und auf rechtsmissbräuchliche Weise erfolgte. Ferner wurden alle geltend gemachten Ansprüche von Patrick Albers anerkannt. Die Gerichtskosten sowie seine anwaltlichen außergerichtlichen Unkosten hat die Gegenseite zu tragen.
Bei dem Versäumnisurteil steht es dem gegnerischen Rechtsanwalt zu, innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt des Gerichtsurteils, Einspruch beim LG Hamburg einzulegen. Die Verhandlung würde daraufhin neu aufgerollt werden. Von dieser Lösung hat die Gegenseite jedoch bereits abgesehen, was auch ihrem bisherigen Verhalten in diesem Fall, das sich als ausnehmend schweigsam beschreiben lässt, entspricht. Somit geht Patrick Albers als sicherer Sieger aus diesem Rechtsstreit hervor.
Für die große Welle unberechtigter Abmahnungen im Internet, die mittlerweile in Deutschland ein beinahe schon kriminelles Ausmaß erreicht hat, besitzt dieses Urteil einen gewissen Präzedenzcharakter. Für wohl jeden Webmaster und Forenbetreiber in Deutschland stellt das Gerichtsurteil eine Erleichterung dar. Denn obwohl die Mehrzahl der verschickten Abmahnungen auf gleichfalls wackeligen und rechtlich beanstandbaren Füßen steht, ist es eben diese Mehrzahl, gegen die sich die meisten Webmaster nicht wehren können und die sie schlussendlich mit viel Geld und dem Stilllegen der eigenen Website bezahlen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass die immer noch drohende Abmahnwelle, dank dem positiven Ausgang in diesem Abmahnfall, bricht oder zumindest etwas abebbt.
An dieser Stelle möchte sich Patrick Albers für die großartige Unterstützung, die er im Laufe der letzten 5 Monate erfahren durfte, und für die gewaltige Resonanz in den Internetmedien herzlichst bedanken. Das mitreißende Interesse der Internetnutzer und Webmaster, das auch jetzt noch nicht zur Ruhe gekommen ist, hat sehr viel bewirkt und ist nicht zuletzt auch ein Grund für dieses "Happy End", das in Anbetracht der großen Anzahl an verlorenen Abmahnfällen keineswegs selbstverständlich war.
Weitere Informationen auf der Webseite von Dr. Martin Bahr