Hallo Ihr Lieben.
Dieser Bescheid von Finanzamt, sagt wie yvander es schon geschrieben hat, nichts über die Spendennotwendigkeit aus. Jeder gemeinnützige Verein in Deutschland, muss sich alle drei Jahre eine Prüfung unterziehen. Das Finanzamt prüft rückwirkend, ob die Vereinsfinanzen im Sinne des Vereinszweckes und seiner Vereinssatzung getätigt worden sind oder nicht.
In der Amtssprache:
Der "Verein für Angehörige und Freunde von Krebspatienten" der für dieses Forum als Projektträger fungiert, ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff.AO dient. Die Körperschaft (der Verein) fördert mildtätige Zwecke und fördert das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege. Die Satzung des Vereins, entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO. Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung aus, wenn das angegebene Datum des Bescheides länger als 5 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurückliegt.
Sorry viel Fachgesimpel aber so ist unser liebes Finanzamt und der Staat nun mal.
Übersetzung in die normale Sprache:
Der Verein muss keine Körperschaftssteuer abführen.
Der Verein muss keine Gewerbesteuer abführen.
Der Verein darf Spenden sammeln.
Der Verein darf Spendenquittungen ausstellen.
Der Verein ist ist gemeinnützig, wir fördern das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheitspflege.
LG ramfresser
P.S. Vielen Dank für eure Spenden. Ich werde die Tage einen aktuellen Stand der Serverkosten hier posten.