Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis ? war nur eine Zeitungsente
Die Meldung ? das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) ? eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers ? angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen ? im Gegenteil ? das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich ? nur ? auf den konkreten Fall beziehe ? und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen ? keine ? Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere ? so das Landgericht ? aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der http://www.heise.de.
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Mündliche Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung machte die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg ? mehrfach ? klar, dass das zu fällende Urteil ? so nicht ? gegen ein allgemeines Webforum ergehen würde.
Die Anwendung eines ? erhöhten Haftungsmaßstabes ? von Heise- Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:
- Pressähnliches Erzeugnis,
- gewerblich und gewinnorientierter Natur, welches
- durch die geschaffene Möglichkeit, unmittelbar zum Artikel zu kommentieren
- ein besonderes Publikum anlocken würde.
Insbesondere aber aus der Vorgeschichte des Falles, welche deutlich mache, dass der streitgegenständliche Vorgang ? nicht ? der erste Vorgang (dieser Art) gegen den Geschäftsführer der Klägerin oder seine Firmen sei ? der von den Foren des beklagten Heise- Verlages ausginge ? sei es der Klägerin nicht weiter zumutbar ? immer wieder rechtswidrige Angriffe ? erst nachträglich durch die Beklagte beseitigen zu lassen.
Da es dem beklagten Verlag bekannt sei, dass Artikel über die Klägerin zu derartigen Reaktionen der Leserschaft führe, habe er die Pflicht solche Reaktionen künftig zu verhindern.
Eine Verhinderung sei dem beklagten Verlag zumutbar, da er entweder bei solchen Artikeln die "Artikelkommentierungsfunktion" sperren oder aber die Beiträge auf rechtswidrige Inhalte prüfen könne.
Fazit
Vorstehende Auskünfte über den Gang der mündlichen Verhandlung habe ich mir telefonisch von dem Klägervertreter, Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, eingeholt.
Eine Verallgemeinerung des Urteils würde nichts weiteres aussagen - als:
?Wer aus gewerblichen, gewinnorientierten Gründen ein presseähnliches Produkt im Internet anbietet, den Lesern die Möglichkeit eröffnet redaktionelle Beiträge direkt zu kommentieren und aus der Erfahrung weiß, dass diese seine Leser ? bei bestimmten Berichten ? zu rechtswidrigen Handlungen neigen ? hat eine erhöhte Haftung gegenüber dem Verletzten ? Wiederholungen der Verletzungshandlungen zu vermeiden.?
Tenor des Urteils
"...Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb der Klägerin zu stören...." ? lautet sinngemäß der Tenor des ergangenen Urteils.
Hinweise:
Das R- Archiv wird eine Abschrift des Urteils ? zum Zwecke der Veröffentlichung ? anfordern.
Für die Falschmeldung in dem Artikel ? »Foren« Haftung ohne Kenntnis? ? möchte ich mich bei den Lesern entschuldigen, auch wenn ? mein ? Irrtum durch die etwas missverständliche Berichterstattung einer anderen Webseite verursacht wurde.
Die Überschrift ? Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge ? ist völlig korrekt.
Heise haftet - auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge in dem speziellen Fall ? nicht generell ? Eine Auswirkungen des Urteils auf andere Foren ? erscheint im Moment ? nicht gegeben zu sein.
Unabhängig davon sei angemerkt, dass sich das Landgericht Hamburg ausdrücklich auf das Urteil des BGH, Urt. v. 11.03.2004, AZ: I ZR 304/01 bezog und klar stellte, dass ? bei Unterlassungsansprüchen - § 11 TDG (wegen § 8 Abs. 2 TDG) nicht zur Anwendung käme.
ram1 ram5
P.S. Hoffentlich ist das wahr !!!!!!!!