Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

  • Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.


    Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.


    Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.


    Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.


    Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren ? eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.



    Quelle: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html



    Dieser Vorfall ereignete sich diese Woche und hat bei vielen Forumbesitzer gosses Wundern aus gelösst. Auch uns hat der Aufschrei im Internet heute erreicht und wir werden in Zukunft um so eine Abmahnung nicht zu bekommen folgendes machen:


    1. Werden wir berühmte Markennamen im ACP speeren.


    2. Sollte sich ein User mit einen Nick anmelden wo wir uns nicht sicher sind, werden wir ihn bitten ihn zu ändern.


    3. Wir werden im schlimmsten Fall uns auch das Recht vor behalten Useraccounts zu löschen, aber nur alls aller letzte Massnahme.



    Noch eine persönliche Anmerkung von mir:


    Ich finde es Scheisse hoch 10, das nun auch noch die Industrie auf die Nicknamen in Forums los gehen. Die Jungs da oben müssen wohl langeweile haben.


    Mir wäre es leiber wenn die hochen Jungs mal ein paar Arbeitsplätze schaffen würden anstatt so ein Mist zu verzapfen.



    ram1
    ram2
    ram3
    ram4

  • :P dann sollte ich meinen Nicknamen wohl doch mal beim Patentamt registrieren lassen. :P


    Vielleicht findet sich dann so ein Schaf, dem ich dann ´nen Prozess anhängen kann um Kohle zu machen !??!


    Die da oben haben wohl keine wirklichen Probleme.


    -ohne Worte-


    :D grzgrml

    Träume nicht dein Leben,
    sondern lebe deine Träume!
    (Zitat)

  • Ich kann mich den Vorpostern nur anschliessen, dass es wirklich wichtigere Dinge im Leben gibt.


    Da will sich wohl ein Anwalt und die Leute die den Namen patentiert haben eine goldene Nase verdienen.


    Und dann noch nicht einmal genutzt oder will derjenige jetzt das Geld als Startkapital benutzen ???

  • *lol* Na sowas ... bei IronSport bin ich auch Member. Muss ich bei Gelegenheit mal wieder vorbeischaun.


    Neu ist das aber nicht. Gibt seit Jahren teilweise wahnwitzige Abmahnungen. Anwaltsbüros beschäftigen u.a. ein ganzes Team Hartz-IVer die den ganzen Tag im Netz rumsurfen um nach "abmahnbaren Inhalten" zu suchen. Hier in diesem speziellen Fall siehts aber danach aus, als wenn die mit der Abmahnung nicht durchkommen werden. Schließlich ist schon die Art und die überhöhten Forderungen zu überzogen. Wenn ironsport.de ne gute Rechtsabteilung hat, sollte das kein Problem darstellen.


    Nebenbei: Gab schon Abmahnung wegen Texte posten ohne Quellenangabe. :P



    greetinx,
    Teh'leth

    <b>» TEH'LETH DESIGN</b><br />open-minded media design<br /><a href="http://www.tehleth-design.de" target="_blank" title="open-minded media design"><font color="#4A9FD5">http://www.tehleth-design.de</font></a>

  • ich glaub, das gehört noch hier rein :)


    quelle: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum5.html


  • Und nun das nächste Urteil was das Leben als Administrator schwerer macht, als es sein muss.


    Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982


    Zitat Anfang:


    Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
    Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben. Anzeige


    Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".


    Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.


    Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.


    "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.


    Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)


    Zitat Ende



    Ohne grosse Worte Blödsinn sowas.



    ram1 ram5

  • Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis ? war nur eine Zeitungsente


    Die Meldung ? das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) ? eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers ? angenommen, ist objektiv falsch.


    Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen ? im Gegenteil ? das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich ? nur ? auf den konkreten Fall beziehe ? und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen ? keine ? Gedanken machen werde.


    Das Urteil resultiere ? so das Landgericht ? aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der http://www.heise.de.
    *



    Mündliche Verhandlung


    In der mündlichen Verhandlung machte die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg ? mehrfach ? klar, dass das zu fällende Urteil ? so nicht ? gegen ein allgemeines Webforum ergehen würde.


    Die Anwendung eines ? erhöhten Haftungsmaßstabes ? von Heise- Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:


    - Pressähnliches Erzeugnis,


    - gewerblich und gewinnorientierter Natur, welches


    - durch die geschaffene Möglichkeit, unmittelbar zum Artikel zu kommentieren


    - ein besonderes Publikum anlocken würde.


    Insbesondere aber aus der Vorgeschichte des Falles, welche deutlich mache, dass der streitgegenständliche Vorgang ? nicht ? der erste Vorgang (dieser Art) gegen den Geschäftsführer der Klägerin oder seine Firmen sei ? der von den Foren des beklagten Heise- Verlages ausginge ? sei es der Klägerin nicht weiter zumutbar ? immer wieder rechtswidrige Angriffe ? erst nachträglich durch die Beklagte beseitigen zu lassen.


    Da es dem beklagten Verlag bekannt sei, dass Artikel über die Klägerin zu derartigen Reaktionen der Leserschaft führe, habe er die Pflicht solche Reaktionen künftig zu verhindern.


    Eine Verhinderung sei dem beklagten Verlag zumutbar, da er entweder bei solchen Artikeln die "Artikelkommentierungsfunktion" sperren oder aber die Beiträge auf rechtswidrige Inhalte prüfen könne.


    Fazit


    Vorstehende Auskünfte über den Gang der mündlichen Verhandlung habe ich mir telefonisch von dem Klägervertreter, Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, eingeholt.


    Eine Verallgemeinerung des Urteils würde nichts weiteres aussagen - als:


    ?Wer aus gewerblichen, gewinnorientierten Gründen ein presseähnliches Produkt im Internet anbietet, den Lesern die Möglichkeit eröffnet redaktionelle Beiträge direkt zu kommentieren und aus der Erfahrung weiß, dass diese seine Leser ? bei bestimmten Berichten ? zu rechtswidrigen Handlungen neigen ? hat eine erhöhte Haftung gegenüber dem Verletzten ? Wiederholungen der Verletzungshandlungen zu vermeiden.?


    Tenor des Urteils


    "...Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb der Klägerin zu stören...." ? lautet sinngemäß der Tenor des ergangenen Urteils.


    Hinweise:


    Das R- Archiv wird eine Abschrift des Urteils ? zum Zwecke der Veröffentlichung ? anfordern.


    Für die Falschmeldung in dem Artikel ? »Foren« Haftung ohne Kenntnis? ? möchte ich mich bei den Lesern entschuldigen, auch wenn ? mein ? Irrtum durch die etwas missverständliche Berichterstattung einer anderen Webseite verursacht wurde.


    Die Überschrift ? Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge ? ist völlig korrekt.


    Heise haftet - auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge in dem speziellen Fall ? nicht generell ? Eine Auswirkungen des Urteils auf andere Foren ? erscheint im Moment ? nicht gegeben zu sein.



    Unabhängig davon sei angemerkt, dass sich das Landgericht Hamburg ausdrücklich auf das Urteil des BGH, Urt. v. 11.03.2004, AZ: I ZR 304/01 bezog und klar stellte, dass ? bei Unterlassungsansprüchen - § 11 TDG (wegen § 8 Abs. 2 TDG) nicht zur Anwendung käme.



    ram1 ram5


    P.S. Hoffentlich ist das wahr !!!!!!!!

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