Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

  • Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber



    Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.


    Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an. Nachdem der Verlag Klage erhoben hatte, gab der User in der mündlichen Verhandlung schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich strafbewehrt, es zu unterlassen, sich an den bei heise online bereitgehaltenen Foren zu beteiligen. Im Rahmen des nun vorliegenden Urteils hatte das Gericht unter anderem über die Aufteilung der Verfahrenskosten hinsichtlich des Forenausschlusses zu entscheiden. Diese habe der Beklagte zu tragen, da er "im Rechtsstreit unterlegen wäre".


    Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.


    Diesen Vertrag habe der Verlag wirksam gekündigt. Ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung sei nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe. So liege in der Angabe eines falschen Namens bei der Anmeldung eine vorsätzliche Täuschung, die bereits für sich allein genommen geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Zudem hatte der Beklagte auch mehrfach E-Mails geschrieben, in denen er sich über den Verlag belustigt und weitere Vertragsverletzungen angekündigt hatte.


    Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen.



    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163



    ram1 ram5

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!