Guten Morgen
ZitatAlles anzeigenAlter, Adresse oder Kontonummer: Bislang können Firmen private Daten von Bürgern weiterverkaufen, wenn die Betroffenen keinen Widerspruch einlegen. Jetzt hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr Schutz vor illegalem Datenhandel garantieren soll.
Der Gestezsentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will unter anderem die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen verbieten. Bisher können private Daten wie Adresse, Alter oder Kontonummern verkauft werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.
In Zukunft soll es auch nicht mehr erlaubt sein, dass Geschäfte im Internet häufig nur geschlossen werden können, wenn der Käufer die Weitergabe seiner Daten erlaubt. Zudem werde der Bußgeldrahmen erweitert, sagte Schäuble. Gewinne aus unerlaubter Verwendung von persönlichen Daten könnten künftig abgeschöpft werden.
Der Innenminister sagte, der Einfluss des Bürgers auf die Weitergabe seiner Daten werde gestärkt. Zudem solle mehr Transparenz beim Umgang mit Daten geschaffen werden. Unternehmen könnten ein sogenanntes Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschlössen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllten. Die Unternehmen bekommen laut Schäuble zur Umstellung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit. Mit dem Gesetzesentwurf für einen verbesserten Datenschutz reagiert das Kabinett auf eine Reihe von Datenschutzskandalen.
Caritative Einrichtungen sind von dieser Regellung ausgeschlossen.
Ich weiss nur eine Sache ganz genau, in dem Verein für Angehörige und Freunde von Krebspatienten, werden keinerlei persönliche Daten der User oder der Vereinsmitglieder an Dritte weiter gegeben.
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